Gastronomie-Jobs bieten viele Freiheiten – auch in Bezug auf das Äußere. Bei Tattoos und Piercings gelten jedoch auch heute noch Regeln. Der Ring in der Augenbraue oder ein bunt verzierter Unterarm können eure Karriere-Chancen bei bestimmten Arbeitgebern einschränken. Hier sind 6 Regeln für eure Gastronomie-Jobs.
01. Gastronomie-Jobs mit Tattoo – es gibt absolute No-Gos
Ob Tattoos in Gastronomie-Jobs akzeptiert werden oder sogar gewünscht sind, entscheidet am Ende jeder Arbeitgeber für sich. Eine Regel steht dabei aber über allem: Motive, die von Gästen als sexistisch, nationalistisch oder auf eine andere Art diskriminierend empfunden werden, minimieren eure Chancen auf einen Job und können ein Kündigungsgrund sein.
02. Vor der Bewerbung über Tattoo-Regeln informieren
Tattoos sind für die Ewigkeit. Wenn Ihr bereits deutlich sichtbare Tätowierungen tragt, führt kein Weg daran vorbei, bestimmte potenzielle Arbeitgeber auszuschließen. Nicht selten verzichten Restaurants und Bars in Stellenausschreibungen für Gastronomie-Jobs auf spezielle Hinweise zu Tattoos und weiteren Besonderheiten. Informiert euch daher aktiv vor einem Vorstellungsgespräch, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden.
03. Neue Tattoos und Piercings mit dem Arbeitgeber besprechen
Eines ist klar: Euer Körper gehört euch – und so entscheidet ihr am Ende selbst, ob ihr euch neue Tattoos oder Piercings zulegt. Um in euren Gastronomie-Jobs Ärger zu vermeiden, solltet ihr allerdings im Vorfeld klären, was erlaubt ist. So vermeidet ihr Ärger mit eurem Arbeitgeber und könnt euch ohne schlechtes Gefühl verzieren lassen.
04. Piercings und Schmuck unterliegen häufig Hygieneregeln
Ihr habt in euren Gastronomie-Jobs direkt mit der Zubereitung von Speisen zu tun oder arbeitet an Küchenmaschinen? Für die meisten Küchenjobs gelten spezielle Hygienevorschriften – meist wird darin das Tragen von Piercings und anderen Schmuckstücken geregelt. Solange sich ein Konflikt mit dem Ablegen von Ringen, Steckern oder Ketten während der Arbeitszeit vermeiden lässt, führt dies allerdings selten zu Problemen mit Arbeitgebern.
05. Rechtliche Fragen frühzeitig klären
Arbeitgeber haben durchaus das Recht, euch Äußerlichkeiten vorzuschreiben. Der Arbeitsrechtsexperte Christian Götz von der Gewerkschaft Verdi wurde von der Süddeutschen Zeitung zu dem Thema befragt und stellte klar: „Der Arbeitgeber ist Herr des Arbeitsbereichs, er kann bestimmen, welches Unternehmensbild er in der Öffentlichkeit vermitteln will.“ Bevor ihr euch getreu dem Motto „Mein Körper gehört mir!“ in Streitigkeiten stürzt, solltet ihr also die geltenden Vorschriften in euren Gastronomie-Jobs gründlich prüfen. Dabei gilt: Der Arbeitgeber darf nur Vorgaben machen, die eine sachliche Rechtfertigung haben.
06. The trend is your friend – aber bitte nicht übertreiben!
Die Gastronomie setzt verstärkt auf echte Typen in Service-Jobs und in der Küche! Tätowierte Kellner, Barkeeper und Baristas gehören in Szene-Locations fast schon zum guten Ton. Die Idee, sich ein großflächiges Tattoo stechen zu lassen, um einen Job in eurer Lieblingsbar zu bekommen, solltet ihr jedoch schnell vergessen. Authentisch sein, ist immer der bessere Weg zum Traumjob!