Arbeitszeugnisse schreiben leichtgemacht

In kaum einer Branche wird so häufig der Job gewechselt wie in der Gastronomie und Hotellerie. Die hohe Fluktuation in Restaurants, Hotels und Co. stellt vor allem die Arbeitgeber vor bürokratische Herausforderungen. Denn jeder Arbeitnehmer, der das Unternehmen verlässt, hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Doch das Verfassen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses wirft viele Fragen auf – vor allem, wenn das Arbeitsverhältnis in unschönen Verhältnissen beendet wurde. Wir haben ein paar Infos zusammengestellt, die das professionelle Aufsetzen von Arbeitszeugnissen erleichtern.

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Das Schreiben von Arbeitszeugnissen kann schnell zur Herausforderung werden, © pixabay.com

Rechtliche Hintergründe

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Zeugniserteilung leitet sich unter anderem aus dem Gesetzbuch und der Gewerbeordnung ab. So heißt es beispielsweise in § 630 BGB:

„Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienste zu erstrecken.“

Das bedeutet, dass ein sogenanntes einfaches Arbeitszeugnis, über Dauer und Art der Beschäftigung, grundsätzlich ausgestellt werden muss. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer ein qualitatives Arbeitszeugnis verlangen, in dem die erbrachten Leistungen nicht nur aufgeführt, sondern auch bewertet werden.

 

Zeugnisaufbau und Struktur

Die grundlegende Struktur eines qualitativen Arbeitszeugnisses kann in der folgenden Grafik nachvollzogen werden:

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Im Detail könnte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis daher folgendermaßen aussehen:

    1. Herr / Frau … war in unserem Haus vom … bis … beschäftigt.
    2. Herr / Frau … war als Chef de Rang eingesetzt.
    3. Zu seinen / ihren Aufgaben gehörten:
    4. Beurteilung der Leistung: Bereitschaft, Befähigung, Fachkenntnisse, Arbeitsweise, Arbeitserfolg, allgemeine Zufriedenheit
    5. Beurteilung des Sozialverhaltens: Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeiten, Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Kunden
    6. Schlussformel: Herr / Frau … verlässt Unternehmen auf eigenen Wunsch.
    7. Dankesformel: Wir bedauern sein / ihr Ausscheiden und danken für stets sehr gute Leistungen.
    8. Zukunftswünsche: Wir wünschen ihm / ihr für die berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg.

Zeugnissprache

Arbeitszeugnisse müssen wahr und wohlwollend sein. Das bedeutet, dass Arbeitgeber ihre ehemaligen Mitarbeiter in Arbeitszeugnissen nicht offen kritisieren dürfen. Dies führt dazu, dass in Arbeitszeugnissen meist auf eine Art „Geheimcode“ zurückgegriffen wird. Dabei werden klassische Schulnoten in bestimmte Formulierungen verschlüsselt. So kann der Arbeitgeber Lob und Rüge in wohlwollender Art und Weise ausdrücken. Typische Formulierungen sind zum Beispiel folgende:

Note 1: Stets zu unserer vollsten / größten Zufriedenheit

Note 1-2: Zu unserer vollsten Zufriedenheit

Note 3: Zu unserer vollen Zufriedenheit

Note 4: Zu unserer Zufriedenheit

Note 5: Insgesamt / Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit

 

Fairness steht an oberster Stelle

Trotz der in jedem Fall wohlklingenden Zeugnissprache sollte bedacht werden, dass das ausgestellte Arbeitszeugnis für den Arbeitnehmer neben dem Lebenslauf zu den wichtigsten Bestandteilen seiner zukünftigen Bewerbungen gehört. Aus diesem Grund ist es wichtig, fair zu bleiben und die gesamte Arbeitsleistung des ehemaligen Angestellten zu bewerten – nicht nur den unter Umständen unschönen Abgang. Denn die Bewertung von vorherigen Arbeitgebern dient als maßgeblicher Nachweis für die Eignung eines Bewerbers – die getroffenen Aussagen wiegen dementsprechend schwer.

Wer sich an die typische Struktur und Sprache von Arbeitszeugnissen hält und den Arbeitnehmer fair bewertet, sollte schnell ein passendes Zeugnis erstellen können.

Zur weiteren Unterstützung findet ihr hier Vorlagen für geeignete Arbeitszeugnisse in der Gastronomie und Hotellerie.